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Bestellerprinzip

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft. Vorab ist es wichtig zu wissen, dass sich das Bestellerprinzip nur auf die Vermietung von Immobilien bezieht. Beim Kauf einer Immobilie gilt das Bestellerprinzip nicht.

Was ändert sich mit dem Bestellerprinzip?

Bisher war es üblich, dass bei Abschluss eines Mietvertrags der Mieter die Provision des Maklers bezahlen musste, obwohl in der Regel der Vermieter den Makler beauftragt hatte.

Mit dem Bestellerprinzip muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Wichtig ist hier der Zeitpunkt der Beauftragung.

Was bedeutet das für Mieter?

Wenn man als Mieter einen Makler beauftragt, eine passende Wohnung zu finden, muss der Mietinteressent nur Provision bezahlen, wenn die angebotene Wohnung zum Zeitpunkt des Auftrags noch nicht im Bestand des Maklers war.

Fallbeispiel 1

Max Mustermann beauftragt den Makler am 01.08.2015, um für ihn eine Wohnung zu finden.

Der Makler bietet ihm eine Wohnung an, die er seit dem 01.07.2015 in seinem Bestand hat. Herr Mustermann ist begeistert von der Wohnung und es wird ein Mietvertrag geschlossen.

In diesem Fall muss Herr Mustermann keine Provision zahlen, da der Makler die entsprechende Wohnung bereits vor der Beauftragung in seinem Bestand hatte.

Fallbeispiel 2

Max Mustermann beauftragt den Makler am 01.08.2015, um für ihn eine Wohnung zu finden.

Der Makler bietet ihm nach 2 Wochen eine Wohnung an, die er am 10.08.2015 in seinen Bestand aufgenommen hat. Herr Mustermann ist begeistert von der Wohnung und es wird ein Mietvertrag geschlossen.

In diesem Fall ist Herr Mustermann provisionspflichtig, da der Makler die Wohnung in seinen Bestand aufgenommen hatte, nachdem Herr Mustermann dem Makler den Suchauftrag gegeben hatte.

Lohnt sich für einen Mieter die Beauftragung eines Maklers?

Die aktuelle Marktsituation sieht folgendermaßen aus: Eine Wohnung, die zu einem angemessenen Preis zur Vermietung ausgeschrieben ist, hat meist so viele Interessenten, dass die Wahrscheinlichkeit, die Wohnung zu bekommen, sehr gering ist.

Wenn man einen professionellen Makler beauftragt, eine passende Wohnung zu finden, ist man deutlich schneller und man erlebt deutlich weniger frustrierende Absagen.

Was bedeutet das für Vermieter?

Wenn Sie die Vermietung nicht in die eigenen Hände nehmen wollen und einen Makler beauftragen, müssen Sie die Provision des Maklers bezahlen. Der Vermieter darf die Maklergebühren nicht an den Mieter weiterberechnen.

Lohnt sich für einen Vermieter die Beauftragung eines Maklers?

Die Vermietung in die eigene Hand zu nehmen erspart zwar Kosten, bringt aber einen meist unterschätzten Aufwand mit sich. Man muss sich selbst um die Inserate kümmern, deren Buchung übernehmen und die Kosten tragen. Die Vereinbarung von Besichtigungen und deren Durchführung werden deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als anfänglich gedacht. Ein weiterer Aspekt ist die Beratung durch den Makler bei Abschluss eines Mietvertrags, damit die Rechtssicherheit gewährleistet ist.

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