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Die Neuregelung der Maklerprovision

Die Neuregelung der Maklerprovision

Es ist soweit! Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 den Gesetzesentwurf des Bundestages bewilligt, in dem es darum geht, dass die Maklerprovision zukünftig zwischen dem Käufer und Verkäufer gleichmäßig geteilt werden muss, wenn Wohneigentum den Besitzer wechselt. Bisher konnten die Makler frei entscheiden welche Partei wie viel Provision zahlen musste und oft war es üblich, dass der Käufer die volle Provision zahlt. Die gesamten Kaufnebenkosten (Maklerprovision + Grunderwerbssteuer + Notarkosten) waren oft eine große finanzielle Belastung für den Käufer, die den Kauf sogar verhindern konnten. Mit dem neuen Gesetz möchte Justizministerin Lambrecht Familien entlasten und möchte mehr Menschen den Kauf einer Immobilie ermöglichen.

In Zukunft sieht das neue Gesetz vor, dass Käufer und Verkäufer jeweils 50% der Maklerprovision bezahlen. Um zu gewährleisten, dass sich alle Parteien an die neue Regelung halten, muss der Käufer seine Hälfte der Provision erst bezahlen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seine Hälfte bezahlt hat.

Die neue Regelung tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft. Auch Maklerverträge, die bereits geschlossen sind, müssen rechtzeitig vor diesem Datum mit dem Eigentümer neu geschlossen werden, um der neuen gesetzlichen Regelung zu entsprechen.

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